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Allgemeine Lieferbedingungen im
Rechtsverkehr mit Kaufleuten
(zu AGB mit Privatkunden bitte
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I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen
und Leistungen. Andere Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn diesen
nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Sollte auch der Kunde AGB
verwenden, finden nur die Regelungen beider Parteien Anwendung, welche
einander nicht widersprechen, im übrigen gelten Individualabreden bzw.
die gesetzlichen Vorschriften.
II. Angebote
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
III. Aufträge
Maßgebend für den Auftrag ist unsere schriftliche
Auftragsbestätigung. Der Auftrag gilt erst dann als von VAKUFORM
angenommen, wenn er schriftlich bestätigt oder die Lieferung
ausgeführt wurde.
Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung
wirksam.
Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen oder welche
aufgrund technischer Schwierigkeiten notwendig werden, bleiben
ausdrücklich vorbehalten.
IV. Preise
Die Preisangaben im Angebot gelten unter dem Vorbehalt, dass die im
Angebot zugrunde liegenden Positionen nicht verändert werden.
Veranlasst der Kunde noch nachträgliche Änderungen, so werden diese
zusätzliche berechnet. Die Preise verstehen sich ab Werk. Nicht
eingeschlossen sind Porto, Fracht, Gebühren, sonstige Versandkosten,
Verpackung und Versicherungen.
Sofern nicht Festpreise vereinbart sind, gilt der am Tag der
Auslieferung gültige Listenpreis
Beratungen für Sonderkonstruktionen, die der Kunde veranlaßt,
werden von VAKUFORM gesondert berechnet, und zwar auch dann, wenn
der Auftrag nicht erteilt wird.
V. Zahlungsbedingungen
- Zahlungen erfolgen in Euro.
- Zahlung wird immer sofort bei Lieferung bzw. Nachnahme fällig,
rein netto. VAKUFORM behält sich im Einzelfall
vor, nach Absprache mit dem Kunden andere Regelung zu treffen.
- Bei Reklamationen ist der Kunde nur dann berechtigt, Zahlungen
zurückzuhalten, wenn diese Reklamationen vom VAKUFORM anerkannt sind
oder eine grobe Pflichtverletzung von VAKUFORM gegeben ist
- Wenn aus der Sicht von VAKUFORM erhebliche bzw. begründete
Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen, oder die
Geschäftsbedingungen von VAKUFORM nicht eingehalten werden, kann
VAKUFORM Vorauszahlungen verlangen, die über die Drittelraten gemäß
Ziffer V.Nr. 1 hinausgehen. Noch nicht bezahlte Ware kann auf Kosten
des Kunden zurückgeholt.
VI. Lieferfrist
- Die Lieferfristen sind maßgebend für den Zeitpunkt der Lieferung
ab Werk. Sie gelten nur ungefähr. Liefertermine sind nur dann
verbindlich, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden; sie haben
erst Gültigkeit ab völliger Auftragsklarheit.
- Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei
Leistungsstörungen im Rahmen von Arbeitskämpfen wie Streik und
Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse (z.B.
Verkehrsstörungen, Ausnahmezustand, behördliche Verfügungen,
Warenmangel, Betriebsstörung, Materialmangel beim VAKUFORM oder
einem Zulieferer), die außerhalb der Einflusssphäre von VAKUFORM
liegen.
- Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder ruft er die bestellte
Lieferung trotz Abmahnung und Nachfrist von zwei Wochen nicht ab,
kann VAKUFORM ohne besonderen Nachweis 30 % des
Bruttolieferungspreises als pauschalen Schadensersatz beanspruchen,
es sei denn, der Besteller kann nachweisen, dass VAKUFORM ein
niedrigerer Schaden bzw. Wertminderung entstanden ist.
- Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Erfüllung
oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
VII. Gefahrübergang
Jede - auch die frachtfreie – Lieferung erfolgt auf Gefahr des
Kunden. Der Gefahrübergang erfolgt mit der Bereitstellung zur Übergabe
der Ware an den Frachtführer, Spediteur oder Abholer.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Unsere ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen und
Nebenforderungen unser Eigentum.
Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur
Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen
Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.
IX. Mängelhaftungsregeln
Die Mängelhaftung für Lieferungen von beweglichen Sachen richtet
sich nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB und HGB.
Die Feststellung von offensichtlichen Mängeln ist dem VAKUFORM
spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Lieferung zu
melden. Alle diejenigen gelieferten Teile sind nach Wahl von
VAKUFORM unentgeltlich entweder nachzubessern oder neu zu liefern,
die sich infolge eines vor Gefahrübergang liegenden Umstandes als
mangelhaft herausstellen. Ersetzte Teile werden Eigentum von
VAKUFORM.
Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab
Lieferung der Ware. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn
VAKUFORM grobes Verschulden vorwerfbar ist. Eine Haftung von
VAKUFORM nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
Keine Haftung wird für folgende Mängelursachen geleistet:
Natürliche Abnutzung oder Verschleiß, fehlerhafter oder nachlässiger
Gebrauch, Nichtbeachtung der Betriebs-, und Gebrauchsanleitungen.
Im Falle von Mängeln kann VAKUFORM wählen zwischen Nachbesserung
und Ersatzlieferung. Für die Mängelbeseitigung ist mit VAKUFORM eine
Frist von mindestens vier Wochen zu vereinbaren, andernfalls ist
VAKUFORM von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
Der Kunde muss zur Beseitigung von Mängeln genügend Zeit geben,
welche er mit VAKUFORM abstimmt (mindestens vier Wochen). Im anderen
Falle sind wir von der Mängelhaftung befreit. Werden ohne unsere
vorherige Zustimmung durch Dritte oder den Kunde Änderungen
vorgenommen, erlischt unsere Haftungspflicht.
Sofern VAKUFORM die Erfüllung ohne Vorliegen eines gesetzlichen
Ausnahmefalles ernsthaft und endgültig verweigert, oder die
Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger
Kosten verweigert, oder die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt oder
diese dem Kunde unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der
Haftungsbeschränkung statt der Leistung verlangen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen
Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht, sondern lediglich
ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf
Minderung bleibt ansonsten ausgeschlossen.
Tritt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung vom Vertrag
zurück, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des
Mangels zu.
Wird der Kunde im Falle der Lieferung neuer Teile von seinem
Kunden, der entweder Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, oder als
Abnehmer gemäß § 478 BGB wegen eines berechtigten
Mangelbeseitigungsanspruches von einem Verbraucher in Anspruch
genommen, wird VAKUFORM - vorbehaltlich der Erfüllung der dem Kunden
obliegendem handelsrechtlichen Rügepflicht – dem Kunden
ausschließlich wie folgt die diesem entstandenen Aufwendungen
ersetzen:
a) VAKUFORM verpflichtet sich, das an ihn über den Kunden
herangetragene Nacherfüllungsverlangen des Verbrauchers unverzüglich
an seinen Lieferanten zur Nacherfüllung weiterzuleiten, und tritt
seine Rechte gemäß §§ 478, 479 BGB gegen seinen Lieferanten bereits
jetzt an den Kunden ab, der diese Abtretung annimmt. Das Recht des
Kunden auf Rücktritt vom Vertrag wird ausgeschlossen.
b) Schlägt die Geltendmachung dieser Ansprüche fehl, oder ist
VAKUFORM selbst Hersteller der mangelhaften Ware, verbleibt es bei
der gesetzlichen Regelung mit der Maßgabe, dass der Kunde nur den
Ersatz solcher Aufwendungen erstattet verlangen kann, die ihm unter
Beachtung der Ziffer IX dieser AGB entstanden sind.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von VAKUFORM, ihrer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich die
Haftung von VAKUFORM auf den nach Art der Ware / der Dienstleistung
/ des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Schadensersatzansprüche aller Art und gleich
aus welchem Rechtsgrund, auch aus Verschulden bei Vertragsschluß aus
positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung (§§ 823
BGB) sind gegen VAKUFORM, ihre Erfüllungsgehilfen und Hilfspersonal
- soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Für Schäden, die nicht an Waren/Leistungen entstanden sind,
welche VAKUFORM geliefert/erbracht hat, oder bei Schäden, die auf
grober Fahrlässigkeit von VAKUFORM oder auf vorsätzlicher oder grob
fahrlässiger Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet VAKUFORM – soweit keine
schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit des Kunden
durch den VAKUFORM, dessen Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche
Vertreter vorliegt – nur in Höhe des Wertes der gelieferten Ware.
Anwendung, Verwendung, und Verarbeitung der bezogenen Waren
liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. die
anwendungstechnische Beratung in Wort, Schrift und Bild gilt nur als
unverbindlicher Hinweis auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte
Dritter und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der
Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und
Zwecke. Sollte dennoch eine Haftung von uns in Frage kommen, so ist
diese auf den Wert der gelieferten Ware begrenzt.
Informationen sowie Produktangaben sind allgemeine Aussagen,
die, sofern sie Bezug zum Thema Gesundheit haben, nicht als Ersatz
für eine individuelle Therapie oder Beratung durch einen Arzt oder
Heilpraktiker gesehen werden dürfen. Der Kunde ist verpflichtet, die
von uns angebotenen Produkte selbst auf seine persönlichen
Anforderungen hin zu überprüfen. Kein von uns angebotenes Produkt
darf als Heilmittel verstanden werden. Für Schäden, die aus einer
falschen Anwendung resultieren, übernehmen wir keine Haftung.
Selbstverständlich kann auch die individuelle Verträglichkeit eines
Produktes nicht garantiert werden.
Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung des
Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen
oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand / Sonstige Bedingungen
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
ist unser Sitz der Gerichtsstand. Es gilt ausschließlich deutsches
Recht.
Sollte sich herausstellen, dass einzelne Bedingungen des Vertrages
rechtsunwirksam sind, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen
des Vertrages, insbesondere nicht die Bindung an den Vertrag an sich.
Unsere allgemeinen Bedingungen für den
Geschäftsverkehr mit Privatkunden
I. Angebote
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
II. Aufträge
Maßgebend für den Auftrag ist unsere schriftliche
Auftragsbestätigung. Der Auftrag gilt erst dann als von uns
angenommen, wenn er schriftlich bestätigt oder die Lieferung
ausgeführt wurde.
Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung
wirksam.
Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen oder welche
aufgrund technischer Schwierigkeiten notwendig werden, bleiben
ausdrücklich vorbehalten.
III. Preise
Die Preisangaben im Angebot gelten unter Vorbehalt, daß die im
Angebot zugrunde liegenden Positionen nicht verändert werden.
Veranlaßt der Kunde nachträgliche Änderungen, so werden diese
zusätzliche berechnet. Die Preise verstehen sich ab Werk. Nicht
eingeschlossen sind Porto, Gebühren, sonstige Versandkosten,
Verpackung und Versicherungen.
Sofern nicht Festpreise vereinbart sind, gilt der am Tage der
Auftragserteilung gültige Listenpreis
Entwürfe und Beratungen für Sonderkonstruktionen, die der Kunde
veranlaßt, werden von uns gesondert berechnet, und zwar auch dann,
wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
IV. Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen in Euro.
Zahlung wird immer sofort bei Lieferung bzw. Nachnahme fällig,
rein netto. Bei Abschluß einer Montage oder Bauleistungen erfolgen
Zahlungen sofort ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 8 % über dem
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank nach § 1 des
Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09.06.1998 (BGBl. I S. 1,
1242) ab Fälligkeit. Unser Recht, Schadensersatz wegen Verzuges zu
verlangen, bleibt davon unberührt.
Wenn aus unserer Sicht erhebliche bzw. begründete Zweifel an der
Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen, oder unsere
Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden, können wir
Vorauszahlungen verlangen. Noch nicht bezahlte Ware kann auf Kosten
des Kunden zurückgeholt und die Lieferungen und Weiterarbeit auch
noch nicht fertiger Arbeiten eingestellt werden.
Bei Sonderanfertigungen sind vom Kunden mindestens 40 % des
vereinbarten Endpreises bei Auftragserteilung zu zahlen.
V. Lieferfrist
Die Lieferfristen sind maßgebend für den Zeitpunkt der Lieferung
ab Werk. Sie gelten nur ungefähr. Liefertermine sind nur dann
verbindlich, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden; sie haben
erst Gültigkeit ab völliger Auftragsklarheit.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei
Leistungsstörungen im Rahmen von Arbeitskämpfen wie Streik und
Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse (z.B.
Verkehrsstörungen, Ausnahmezustand, behördliche Verfügungen,
Warenmangel, Betriebsstörung, Materialmangel bei uns oder einem
unserer Zulieferer), die außerhalb unserer Einflußsphäre liegen.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder ruft er die bestellte
Lieferung trotz Abmahnung und Nachfrist von zwei Wochen nicht ab,
können wir ohne besonderen Nachweis 30 % des Bruttolieferungspreises
als pauschalen Schadensersatz beanspruchen, es sei denn, der
Besteller kann nachweisen, daß uns ein niedrigerer Schaden bzw.
Wertminderung entstanden ist.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Erfüllung
oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
Ist vereinbart, daß die Lieferung entsprechend dem
Baufortschritt oder auf Abruf erfolgt, sind wir mindestens drei
Wochen vor Lieferung oder Arbeitsbeginn zu benachrichtigen.
VI. Gefahrübergang
Der Gefahrübergang erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften im
Verbrauchsgüterkaufs.
VII. Eigentumsvorbehalt
Unsere ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen und
Nebenforderungen unser Eigentum.
Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur
Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen
Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten
gegen Diebstahl, Feuer, Bruch und andere Schäden versichert zu
halten.
Entwürfe, Zeichnungen, statische oder sonstige Berechnungen,
Angebote und ähnliche Unterlagen, die wir gefertigt haben,
unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Sie dürfen an Dritte nicht
weitergegeben oder sonstig zugänglich gemacht werden.
VIII. Montage
Der Kunde hat kostenlos die notwendigen Gerüste, Elektro-,
Wasser- und sonstige Anschlüsse, die zur Auftragsausführung
notwendig sind, sowie die Maurer-, Stemm- und Beiputzarbeiten
bauseitig, ohne Berechnung, zu stellen.
Ohne Aufforderung hat der Kunde noch vor Arbeitsbeginn konkrete
Angaben über den Verlauf versteckter Leitungen oder ähnlicher
Anlagen sowie Angaben über statische Belastungen zu machen.
Für die Einholung eventuell notwendiger behördlicher
Genehmigungen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Gebühren
und Kosten, die mit der Erfüllung von Vorschriften und Auflagen
entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
IX. Mängelhaftungsregeln
Die Mangelhaftung für Lieferungen als bewegliche Sache richtet
sich nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB, HGB, für
Bauleistungen nach VOB, Teil B.
Im Mangelfall sind bei Werkleistungen nach unserer Wahl, bzw.
bei Kaufsachen nach Wahl des Kunden alle diejenigen gelieferten
Gegenstände bzw. Teile unentgeltlich nachzubessern oder neu zu
liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden
Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher
Mängel ist uns unverzüglich zu melden. Ersetzte Teile werden unser
Eigentum.
Rechte des Kunden wegen Mängeln, die nicht ein Bauwerk bzw. ein
Werk, das in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen
hierfür besteht, betreffen, verjähren in einem Jahr ab Abnahme des
Werkes/ Reparaturgegenstandes. Die kurze Verjährungsfrist gilt
nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle
von dem Auftragnehmer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Eine Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
Für Mängelansprüche bezüglich gebrauchter Gegenstände beträgt
die Verjährungsfrist ein Jahr, im übrigen zwei Jahre. Dies gilt
nicht für Ansprüche wegen mangelhafter Baumaterialien und für
Bauleistungen. Insoweit bleibt es bei den Verjährungsfristen der
VOB.
Keine Haftung wird für folgende Mängelursachen geleistet:
Natürliche Abnutzung oder Verschleiß, fehlerhafter oder nachlässiger
Gebrauch, Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs-, und
Gebrauchsanleitungen, Verwendung nicht geeigneter Betriebs- oder
Reinigungsmittel, chemische oder elektrische Einflüsse, die
außerhalb unserer Verantwortung liegen, mangelhafter Baugrund und
mangelhafte Bauausführungen. Eigenschaften und Beschaffenheit der
Produkte werden von uns nicht garantiert.
Informationen sowie Produktangaben sind allgemeine Aussagen,
die, sofern sie Bezug zum Thema Gesundheit haben, nicht als Ersatz
für eine individuelle Therapie oder Beratung durch einen Arzt oder
Heilpraktiker gesehen werden dürfen. Der Kunde ist verpflichtet, die
von uns angebotenen Produkte selbst auf seine persönlichen
Anforderungen hin zu überprüfen. Kein von uns angebotenes Produkt
darf als Heilmittel verstanden werden. Für Schäden, die aus einer
falschen Anwendung resultieren, übernehmen wir keine Haftung.
Selbstverständlich kann auch die individuelle Verträglichkeit eines
Produktes nicht garantiert werden.
Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung des
Herstellers als vereinbart .Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen
oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand / Sonstige Bedingungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist
Darmstadt.
Sollte sich herausstellen, dass einzelne Bedingungen des Vertrages
rechtsunwirksam sind, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen
des Vertrages, insbesondere nicht die Bindung an den Vertrag an sich
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